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Veröffentlicht am 06.07.2008

Letzte Änderung am 31.08.2008

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Harte Verluste der GEMA für 2007 und 2008 - arme Hungerleider!


06.07.2008

Harte Fakten:

Umsatz GEMA im Geschäftsjahr 2007, 849,6 Mio.Euro.
24,8 Mio. weniger als 2006.
ABER: 2006 schäffelte die GEMA das beste Ergebnis ihrer Geschichte ein: 874 Millionen Euro.
Wie darf man das als Außenstehender bewerten? Ist das ein Knabbern am staubigen Hungertuch oder Jammern auf hohem Niveau?!
Eines ist klar, hier sprechen wir nur von den reinen Umsätzen an GEMA-Lizenzgebühren, nicht von 16 oder 20 Euro, die ein Sampler oder ein Album kostet.

Der GEMA-Anteil ist eben nur ein Anteil an den Umsatzerlösen von Tonträgern. Da verdienen noch viele Hände mit. Das ist aber ein anderes Thema.

Umsatzentwicklung der GEMA 

Die absolute ges. Balkenhöhe beschreibt die gesamten Einnahmen. Die Dunkelgrauen Bereiche sind die Verwaltungskosten der GEMA. Die Hellgrauen Bereiche stellen die Summen dar, die an die gemeldeten Produzenten, Komponisten und Musiklabels verteilt werden.
Quelle: www.gema.de

 


Organisationen:

 

Bei der Aufführung von Musik in der Öffentlichkeit muss man GEMA bezahlen. Das ist klar. Das ist z.B der Fall bei einem Messestand, Musik im Metzgerladen, öffentliche Party, Faschingswagen mit Musik,
Open-Air-Konzert, Internetradio, etc.
Gleichzeitig übernimmt die GEMA aber auch das Eintreiben der Gebühren für die GVL.
Praktisch geschieht dies, indem auf die GEMA-Gebühren ein Aufschlag in Höhe von 20% (bei Tonträgern) bzw. 26% (bei Bildträgern) erhoben wird.

 
GEMA
 

GVL

Begriff:

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechen

Logo:
 

 

Aufgabe:

Die GEMA nimmt die Rechte der Urheber wahr - das sind Komponisten, Textdichter und Musikverlage.

Die GVL sorgt dafür, dass die Interpreten und Tonträgerhersteller ihre Kohle bekommen.

Geschützt wird nicht die schöpferisch-kompositorische Leistung des Urhebers, sondern die Interpretationsleistung des ausübenden Künstlers (z. B. des Musikanten, des Sängers) bzw. die Einspielungsleistung des Tonträgerherstellers/Labels.


Die GEMA schützt also die Rechte an der Komposition eines Liedes, die GVL die Rechte an der konkreten Einspielung eines Liedes durch bestimmte Musiker und Produzenten. Wer bestimmte Tonträgeraufnahmen in der Öffentlichkeit abspielt, nutzt ggf. gleichzeitig sowohl GEMA-Rechte als auch Rechte der GVL.

 

Teufelskreis – Musikalische Qualität vs. Einkünfte:

Die GEMA macht ein großes Geheimnis aus ihrer Verteilungsschlüssel der Einkünfte an ihre Mitglieder. Bekannte Künstler schwimmen im Geld, obwohl sie möglicherweise kaum Hits hatten aber trotzdem jammern. Die vielen kleinen Musikschaffenden bekommen vom großen Kuchen offensichtlich wenig ab. Es ist ein Teufelskreis: Bist du bekannt und hast Vitamins verkaufen kommst du in die Charts. Weil du in den Charts bist, kaufen es noch mehr Leute und im Radio wirst du noch mehr gespielt B, wirst du im Radio gespielt und bekommst Buchungen für Konzerte. Dann bekommst du gute Presse. Dadurch verkaufen sich deine CDs. Weil sich deine CD – ob der Song gut oder schlecht ist.

 

Ein echt guter Musiker oder Komponist, der es echt drauf hat und klasse Mukke kreiert, aber leider unbekannt ist und vor allem keine Connections zu wichtigen Leuten in der Branche hat kannst du deinen Erfolg an einem Finger abzählen.

Im Radio wirst du nicht gespielt, weil du nicht in den Charts bist. Kleine Konzerte darfst du machen, aber bekommst kaum Kohle, weil du nicht in den Charts bist. In die Charts kommst du nicht, weil zu wenig Leute deine Tracks kennen lernen und folglich kaufen. Die Presse interessierst sich nicht für dich, weil du keine großen Konzerte machst und nicht in die Charts kommst. Zum GLÜCK schaffen es trotz dieser Gesetze einige gute Newcomer in das Business, wo sie auch hin gehören.

 

Danke an mutige Radiomusikredakteure, DJs, Zeitungsredakteure, TV-Macher und natürlich an die vielen Fans von ehrlicher und guter Musik. Es gibt so viel musikalischen Müll, den wir alle durch die GEMA- & GVL-Gebühr subventionieren.

Wo zahlt der normale Bürger Geld an die GEMA?

Wir zahlen viel und wir zahlen mehrfach. Der Komponist/Autor oder ggf. Künstler bekommt vom Verkauf eines Tonträgers (Platte, CD, DVD, Kassette usw.) seinen Anteil. Dazu kommen vom Verkauf der Karten bei seinem Konzert oder von seiner Gage bei einem Rundfunk- oder Fernsehauftritt usw. auch wieder sein Anteil. Von der Gesamtheit der GEMA-Pauschalabgaben bekommt er noch einmal ein pauschales Entgelt und das Zeit seines Lebens oder sogar darüber hinaus.

Wir bezahlen GEMA, selbst wenn wir es gar nicht merken.
Folgende Aufstellung zeigt, wo überall GEMA kassiert wird:

  • in der (steuer-ähnlichen) deutschen Rundfunkgebühr ist ein Entgelt für das Hören und Aufnehmen von Musik aller Art zum privaten Gebrauch enthalten
  • in der (steuer-ähnlichen) deutschen Fernsehgebühr ist ebenfalls ein Entgelt für das Hören und Aufnehmen von Musik aller Art zum privaten Gebrauch enthalten
  • private und kleine Internet Radios werden kräftig zu Kasse gebeten. (GEMA und GVL)
  • Kauf eines Radio Gerätes, eines (nur) Tuners, Kofferradios oder Autoradios ->
    GEMA Anteil als Entgelt für das Hören und Aufnehmen von Musik aller Art zum privaten Gebrauch enthalten
  • Kauf eines TV-Gerätes -> GEMA Anteil als Entgelt für das Hören und Aufnehmen von Musik aller Art zum privaten Gebrauch enthalten
  • Kauf eines Video-Recorders -> seit langem eine GEMA Abgabe enthalten.
    Ist dann noch ein Empfangsteil eingebaut, und das haben die meisten, kostet es doppelt.
  • Kauf eines bespielten Tonträgers jeglicher Art, also einer Schallplatte, einer Kassette, einer CD, einer DVD oder eines Video Bandes ist mit dem GEMA-Anteil ein Entgelt für das Hören und Aufnehmen und Kopieren dieser Musik zum privaten Gebrauch enthalten
  • Kauf eines Tonaufnahme- und/oder Wiedergabegerätes jeglicher Art wie z.B. eines MP3-Recorder, DVD-Recorder -> seit langem eine GEMA Abgabe enthalten.
  • Kauf von leeren Tonträgern aller Art wie Tonbändern, leeren Kassetten, leeren einmal oder mehrmals beschreibbaren CDs oder DVDs -> GEMA Abgabe enthalten.
  • Kauf eines CD Brenners  -> GEMA Abgabe enthalten.
  • Kauf eines DVD Brenners ->GEMA Abgabe enthalten.
  • Kauf eines DVR (Digitaler Video Recorder) -> GEMA Abgabe enthalten.
  • Kauf eines LCD Displays ist vorerst nur Einfuhrzoll zu entrichten, die GEMA ist aber auch hier bereits dran.

 

Michael Schiller, (2008)




1 Kommentar Kommentar verfassen

foax (24)foax (24)
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foax schrieb am 28.08.2008:
http://www.youtube.com/watch?v=Rij7l2pQfyA

coole aktion zum thema kunst, urheberrecht, gema und musik

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