Es starten softe Zeiten für Raubkopierer (05.08.08)
Zum Beginn des Jahres 2008 trat die dritte Stufe des Urheberschutzgesetzes in Kraft.
Das bedeutet für einen nachgewiesenem illegalen Download einer MP3-Datei kann
bis zu 6.000 Euro Geldstrafe verhängt werden.

Bildquelle: www.spiegel.de
Die Plattenfirmen haben mächtig aufgerüstet und Personal eingestellt. Gut ausgebildete Teams überwachen und durchforsten illegale Downloadportale und speichern die IP-Adressen.
Mit diesen wird dann von Anwälten Anzeige erstattet und bei den Staatsanwaltschaften Klage erhoben.
Insgesamt ein sehr gutes Geschäft und Abschreckung die wirkt – aber natürlich auch zu Recht.
Jetzt hat sich allerdings der Wind zugunsten kleiner privater Raubkopierer gedreht. Wie am 05.08.2008 RTL berichtete,
sind die Staatsanwälte mehrerer Bundesländer bei Downloadern, ausschließlich für kleine, private Kopierer für rein nicht kommerzielle Zwecke in Zukunft milder. Sie wollen die Adressdaten aufgrund der IP-Adressen für die Klageanwälte nicht mehr ermitteln.
Die Grenze soll bei etwa Hundert bis ein paar Hundert Dateien liegen.
Die Begründung dieser Vorgehensweise laut einer Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft im RTL-Interview:
1. „…eine Verfolgung mit allgemeinem öffentlichem Interesse wird nicht mehr gesehen!“
2. „…die Strafverfolgung unterliegt dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit…!“
Ähnlich Raubkopiererfreundlich verhalten sich neben Berlin die Staatsanwaltschaften in NRW, Baden-Württemberg, Sachen-Anhalt, Niedersachsen und Bayern.
Die Tonträgerindustrie ist am Kochen. Sie kann nicht verstehen, jeder Ladendieb bestraft wird, der Klau im Internet aber keine rechtlichen Folgen haben soll?!
Die Film- und Musikbranche hat rechtliche Schritte angekündigt.
© Michael Schiller (05.08.2008)
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